Celler Tafel e.V. 
Lebensmittelverteilung mit einer Prise Herzlichkeit
 

Tafel-Kunden-Info


Jeder Mensch, der staatliche Unterstützung erhält oder sich in einer schwierigen finanziellen Situation befindet, kann das Angebot der Celler Tafel e.V. in Anspruch nehmen.


Dies sind u.a. Menschen mit:

  • Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Wohngeld (WoGG)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bedürftig im Sinne des § 53 AO
  • niedriger Rente 

  

Sie Sie kommen das erste Mal zur Celler Tafel?

Sie kommen zum ersten Mal zur Celler Tafel? 


Wir freuen uns auf Sie.


Im Büro finden Sie mittwochs und freitags in der Zeit von 12:30 bis 13:00 Uhr freundliche Ansprechpartner, die Ihnen gern weiterhelfen. Gemeinsam legen Sie Ihren Bedarf an Lebensmitteln fest und Sie erhalten einen festen Ausgabetag.

Bringen Sie bitte einen Nachweis über Ihre Bedürftigkeit, den Nachweis über die Grundsicherung, Ihren aktuellen BaFöG-Bescheid, Ihren aktuellen Rentenbescheid oder Ihren aktuellen Einkommensnachweis wie z.B. Ihren Arbeitslosengeld-Bescheid sowie Ihren Personalausweis mit.

Wir sind gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, Ihre Situation anhand Ihrer Bescheinigungen zu überprüfen. Das berechtigt uns als mildtätigen Verein, allen, die uns großzügig unterstützen, eine Spendenbescheinigung auszustellen.  

Wir bitten unsere Kunden bei der Ausgabe der Lebensmittel um eine Spende zur Deckung unserer Kosten für Strom, Fuhrpark und alle Ausgaben, die unsere Arbeit erst möglich machen. 


1 bis 3 Personen

4 bis 5 Personen

6 bis 7 Personen

ab 8 Personen

2 €

3 €

4 €

5 €


Vielen Dank. Auf diesem Wege unterstützen auch Sie unsere Arbeit.

 
 
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