Grundsätze der Tafelarbeit
   
 
 
  Alle Tafeln haben sich neben ihrer Satzung auf die Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet:

1. Die Tafeln sammeln Lebensmittel, noch verwertbar, überzählig, überproduziert und geben diese unentgeltlich - oder mit einem symbolischen Betrag - an Bedürftige ab.

2. Die Arbeit der Tafeln ist ehrenamtlich und wird unterstützt durch ABM-Kräfte und Zivildienstleistende.

3. Die Arbeit der Tafeln wird durch Sponsoren ermöglicht, die mit Lebensmitteln, Geld und Sachspenden die Arbeit hilfreich unterstützen.

4. Die Tafeln sind nicht an Parteien oder Glaubensrichtungen gebunden und helfen allen Menschen, die Hilfe bedürfen. An diese Hilfe werden keine Bedingungen geknüpft.

5. Die Mitglieder des Bundesverbandes verwenden Ortsnamen in Verbindung mit dem Begriff Tafel und ggf. e.V., z.B. Berliner Tafel e.V. Tafeln in Trägerschaft dürfen die Bezeichnung des Trägers als Zusatzinformation verwenden.

6. Die Arbeit der Tafel für Bedürftige und mit Lieferanten steht immer in lokalem Bezug. Die Tafeln respektieren untereinander diese Wirkungskreise, ohne miteinander zu konkurrieren.

7. In regionalen Arbeitskreisen tauschen Tafeln Informationen und Erfahrungen aus - und helfen miteinander und bei Tafel-Neugründung.

8. Jede Mitgliedstafel gibt an den Bundesverband einen jährlichen Beitrag im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten zur Unterstützung der Arbeit des Bundesverbandes.
 
Bundesverband Deutsche Tafel e.V.