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Grundsätze der
Tafelarbeit
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Alle
Tafeln haben sich neben ihrer Satzung auf die Einhaltung dieser Grundsätze
verpflichtet:
1. Die Tafeln sammeln Lebensmittel, noch verwertbar, überzählig,
überproduziert und geben diese unentgeltlich - oder mit einem
symbolischen Betrag - an Bedürftige ab.
2. Die Arbeit der Tafeln ist ehrenamtlich und wird unterstützt
durch ABM-Kräfte und Zivildienstleistende.
3. Die Arbeit der Tafeln wird durch Sponsoren ermöglicht, die
mit Lebensmitteln, Geld und Sachspenden die Arbeit hilfreich unterstützen.
4. Die Tafeln sind nicht an Parteien oder Glaubensrichtungen gebunden
und helfen allen Menschen, die Hilfe bedürfen. An diese Hilfe
werden keine Bedingungen geknüpft.
5. Die Mitglieder des Bundesverbandes verwenden Ortsnamen in Verbindung
mit dem Begriff Tafel und ggf. e.V., z.B. Berliner Tafel e.V. Tafeln
in Trägerschaft dürfen die Bezeichnung des Trägers
als Zusatzinformation verwenden.
6. Die Arbeit der Tafel für Bedürftige und mit Lieferanten
steht immer in lokalem Bezug. Die Tafeln respektieren untereinander
diese Wirkungskreise, ohne miteinander zu konkurrieren.
7. In regionalen Arbeitskreisen tauschen Tafeln Informationen und
Erfahrungen aus - und helfen miteinander und bei Tafel-Neugründung.
8. Jede Mitgliedstafel gibt an den Bundesverband einen jährlichen
Beitrag im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten zur
Unterstützung der Arbeit des Bundesverbandes. |
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